Der lokale Einzelhandel in Oranienburg hat unter den Folgen der Corona-Pandemie besonders zu leiden. Durch die Aufgabe von Geschäftsbetrieben droht der Innenstadt ein zunehmender Leerstand sowie der Stadt Oranienburg sinkende Einnahmen bei der Gewerbesteuer. Besonderer Fokus der städtischen Unterstützung soll auf der Wiedereröffnung der Geschäfte nach den coronabedingten Einschränkungen liegen sowie einer langfristigen Hilfe am Standort Innenstadt.
Deshalb sollen die Förderungen gekoppelt sein an ein "gegenseitiges Leistungsversprechen" von Stadt, City Gemeinschaft Oranienburg und den Einzelhändler/innen. Das bedeutet, dass die Unternehmen, die eine Förderung erhalten, ihrerseits ein Engagement für eine attraktive Innenstadt zusagen. Hierzu können zum Beispiel garantierte Öffnungszeiten gehören, die Beteiligung an Veranstaltungen in der Innenstadt oder eine attraktive Ladengestaltung. Das "gegenseitige Leistungsversprechen" wird in Kooperation der Stadt, der City Gemeinschaft Oranienburg und dem Geschäftsstraßenmanagement erarbeitet.
Der Antrag im Detail:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich einen umfassenden Vorschlag mit Maßnahmen zur Unterstützung ortsansässiger Unternehmen und Vereine zu erarbeiten, die im Zuge der Corona-Pandemie sowie ausbleibender Hilfen von Land und Bund in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Förderung ortsansässiger Unternehmen kann z. B. erfolgen durch:
- Kurzfristige Überbrückung einer beantragten Bundes- und/oder Landesförderung als gegebenenfalls rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss zu Projekten im Rahmen eines "Neustartes" nach der Wiedereröffnung im Rahmen eines "gegenseitigen Leistungsversprechens"
- Immaterielle Unterstützung im Rahmen eines "gegenseitigen Leistungsversprechens"
Eine Anrechnung möglicher Hilfen auf bereits beantragte Landes- und/oder Bundeshilfen soll vermieden werden.
2. Zur Finanzierung der genannten Fördermöglichkeiten wird der Bürgermeister aufgefordert, eine Flexibilisierung und Ausweitung des „Corona-Härtefallfonds“ vorzunehmen. Hierbei soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (100.000 €), der Kreis der möglichen Antragssteller (bisher Vereine, Verbände, Initiativen) erweitert werden und die maximale Höhe der Zuwendung auf 5000 Euro pro Antragsteller angehoben werden (bisher max. 2000 Euro je Einzelfall). Sofern es für die Förderung von Unternehmen, Einzelhändler, Soloselbständige, Kulturschaffende, etc. erforderlich ist, ist der Fonds losgelöst von der Zuwendungsrichtline neu aufzusetzen und im Haushalt 2021f. abzubilden. Eine Staffelung der Zuwendung, z.B. nach Mitarbeiterzahl, ist festzulegen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die unterstützenden Hilfen zu informieren und aktiv – zum Beispiel mit Hilfe von Briefen und Infoblättern – auf lokale Vereine, Institutionen und Unternehmen zuzugehen sowie mittels der Wirtschaftsförderung Hilfestellung bei der Antragsstellung unbürokratisch zu gewähren.
4. Die Citygemeinschaft Oranienburg e. V. wird im Rahmen des "Neustartes nach Corona" mit der Durchführung einer Veranstaltung zur Belebung der Innenstadt und Förderung des Einzelhandels beauftragt. Sie erhält hierfür einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 5.000 €.
5. Die Stadt Oranienburg beteiligt sich gegen Vorlage eines entsprechenden Beleges mit bis zu 70 EUR je Einzelhändler an der Produktion eines virtuellen "360-Grad-Stadtrundganges".
6. Die Stadt Oranienburg verzichtet bis zum 31.12.2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für anliegende Gemeindestraßen, einschließlich Wege und Plätze durch Einzelhandelstreibende zum Zwecke der Vergrößerung von Verkaufs- und Gastronomieflächen sowie zur Aufstellung von Werbeträgern oder Hinweisschildern für Unternehmen.
7. Bezugnehmend auf den Beschluss-Nr: 0140/07/20 wird der Bürgermeister nochmals damit beauftragt zu prüfen, durch welche weiteren Maßnahmen die regionale Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützt werden kann. Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig vorzulegen, spätestens aber im Verlauf des Q2/2021.